1. Gegenstand der Einwilligung
Die Gesundheitsdaten, die Sie mit unserer Praxis teilen, sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 6 des KVKK. Eine ausdrückliche Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn solche Daten zur Diagnose und Behandlung durch zur Verschwiegenheit verpflichtetes Gesundheitspersonal verarbeitet werden.
In anderen Fällen — etwa der Kommunikation über im Ausland befindliche Infrastruktur zur Koordination internationaler Patienten — beruht die Verarbeitung Ihrer Daten auf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
